Unter Blindheit versteht man den gänzlichen oder sehr ausgeprägten Verlust des Sehvermögens auf einem oder beiden Augen. Sie kann die Folge einer angeborenen (= Geburtsblindheit), erworbenen oder genetisch bedingten Erkrankung sein. Im Normalfall ist sie irreversibel.

 

Es wird zwischen drei Stufen der Blindheit differenziert:

  • Sehbehindert – Eingeschränkte Sehfähigkeit
    Visus zwischen 0,05 – 0,3

  • Hochgradig Sehbehindert – Blindheit
    Visus zwischen 0,02 – 0,05

  • Blind – Totale Blindheit
    Visus bis höchstens 0,02

 

Nach den gesetzlichen Bestimmungen und Versorgungsrichtlinien gilt in Deutschland eine Person als blind, wenn ihre Sehschärfe auf dem besseren Auge auch mit optimaler Brillen- oder Kontaktlinsenkorrektur höchstens zwei Prozent (0,02 beziehungsweise 1/50 der normalen Sehschärfe) beträgt, oder wenn andere dauerhafte Störungen des Sehvermögens vorliegen, die dieser Beeinträchtigung gleichzusetzen sind.

Wenn von einer Blindheit beide Augen betroffen sind, stellt sie eine schwere Behinderung dar. Nach deutscher Gesetzgebung besteht danach grundsätzlich ein Anspruch auf Beihilfe in Form von Blindengeld.

Im juristischen Sinne erfolgt die Definition von Blindheit oder Sehbehinderung nicht auf das Auge als „Organ“, sondern stets auf die betroffene „Person“. Falls eine der drei Stufen der Blindheit mit den jeweils genannten Grenzwerten auf nur einem Auge auftreten – bei normalem visuellem Leistungsvermögen des gesunden Auges – gilt im juristischen Sinne die betroffene Person nicht als blind oder sehbehindert. Insofern besteht auch kein Anspruch auf Versorgungsleistungen.

Die häufigsten Ursachen für Erblindung in Deutschland sind die Altersbedingte Makuladegeneration (50%), das Glaukom (18 %), die Diabetische Retinopathie (17 %) sowie andere Erkrankungen (15 %).

Eine mögliche Therapie richtet sich nach der Ursache der Erblindung. Während der Grüne Star (Katarakt) durch eine Operation heilbar ist, ist bei allen anderen Erblindungsursachen eine frühzeitige Erkennung besonders wichtig.

Nicht zur Blindheit zählen die Farbenblindheit (Achromatopsie) und die Nachtblindheit (Hemeralopie).

 

Erläuterung:

Ein Mensch ist sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 30 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt.

Ein Mensch ist hochgradig sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 5 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt.

Ein Mensch ist blind, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 2 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt.

 

Ein Sehrest von weniger als 5 Prozent kann bedeuten, dass ein Mensch einen Gegenstand erst aus 5 Metern Entfernung erkennt, den ein normal sehender Mensch bereits aus 100 Metern Abstand erkennt.

Zurück