Die Abkürzung SGB steht für Sozialgesetzbuch. Der Gesetzgeber hat 1969 mit der Konzeption einer Zusammenfassung von zahlreichen Einzelgesetzen zu einem zusammenhängenden Gesetzeswerk begonnen. Im deutschen Sozialgesetzbuch sind die wesentlichen Bestandteile dessen geregelt, was heute dem Sozialrecht zugerechnet wird.

Das Sozialgesetzbuch enthält sowohl Regelungen über die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung, als auch über jene Teile des Sozialrechts, die nicht den Charakter einer Versicherung tragen, sondern als Leistungen der staatlichen Fürsorge aus Steuermitteln finanziert werden.

Inzwischen gliedert sich das Sozialgesetzbuch in zwölf Bücher:

  • SGB I
    Allgemeiner Teil

  • SGB II
    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SGB III
    Arbeitsförderung

  • SGB IV
    Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

  • SGB V
    Gesetzliche Krankenversicherung

  • SGB VI
    Gesetzliche Rentenversicherung

  • SGB VII
    Gesetzliche Unfallversicherung

  • SGB VIII
    Kinder- und Jugendhilfe

  • SGB IX
    Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

  • SGB X
    Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz

  • SGB XI
    Pflegeversicherung

  • SGB XII
    Sozialhilfe

 

Gesetzestechnisch handelt es sich um jeweils eigenständige Gesetze.

Zurück