Krankenkasse: Bei Wechsel auf Fristen achten

15 Januar 2016

Viele gesetzliche Krankenkassen erhöhen Anfang des Jahres Ihre Zusatzbeiträge. Im Falle der Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die Möglichkeit dieser Kündigung besteht auch dann, wenn die 18-monatige Bindungsfrist noch nicht erfüllt ist.

Wichtig zu beachten ist, dass die Versicherten bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den der Zusatzbeitragssatz erstmalig erhoben beziehungserweise erhöht wird. Ansonsten verfällt das Sonderkündigungsrecht.

 

Beispiel zum Sonderkündigungsrecht

Ankündigung der Erhebung des Zusatzbeitrages 20.12.2015
Erstmalige Fälligkeit des Zusatzbeitrages 01.01.2016
Kündigung der Krankasse bis spätestens 31.01.2016
Ende der Mitgliedschaft in der bisherigen Krankenkasse 31.03.2016
Beginn der Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse 01.04.2016

 

Allerdings besteht kein Sonderkündigungsrecht, wenn der für alle Krankenkassen gültige allgemeine Beitragssatz angehoben wird. Weiterhin ist zu beachten, dass das Sonderkündigungsrecht bei Wahltarifen während der dreijährigen Bindungsfrist ausgeschlossen ist.

Grundsätzlich können Versicherte jederzeit ihre Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse kündigen. Seit dem 01.01.2002 können Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte die Mitgliedschaft in ihrer Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. An diese Wahlentscheidung sind die Mitglieder dann 18 Monate gebunden.

 

Beispiel für Kündigungsfrist

Tag der Kündigung 18.03.2016
Ende der Mitgliedschaft in der bisherigen Krankenkasse 30.05.2016
Beginn der Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse 01.06.2016

 

Bei fast allen gesetzlichen Krankenkassen müssen Versicherte ab Januar mehr zahlen. Durch die geplanten Erhöhungen variieren die Tarife der Anbieter dann noch stärker. Wer 2016 einen Wechsel seiner Krankenkasse vornimmt, kann unter Umständen deutlich Geld sparen. Denn beim Zusatzbeitrag gibt es günstige und teure Krankenkassen. Infolgedessen lohnt sich ein Anbietervergleich.

Angst, dass eine neu gewählte Krankenkasse einen Antrag auf Mitgliedschaft etwa wegen einer schweren Erkrankung oder wegen Alter nicht annimmt, muss niemand haben. Alle Krankenkassen, die im Allgemeinen offen sind, müssen jeden aufnehmen, der Mitglied werden möchte.

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