Von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

15 April 2018

Argumente für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung gibt es viele. In der Anfangsphase bietet die private Krankenversicherung (PKV) ihren Patienten mitunter bessere Leistungen zu günstigeren Konditionen als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) es vermag. Sie erstattet Medikamente, die von der GKV nicht oder nur zum Teil bezuschusst werden. Und auch beim anstehenden Arztbesuch stehen Privatversicherte hinsichtlich Terminvergabe und möglicher Chefarztbehandlung besser da, als sogenannte Kassenpatienten.

Doch seit der Jahrtausendwende sind die jährlich zu entrichtenden Beiträge der Privatversicherten stetig gestiegen. Und erst recht nach längerer Versicherungsdauer können die Kosten durch die Decke gehen. Daher wundert es einen nicht, dass vielen Privatversicherten die PKV mit der Zeit zu teuer wird und sie wieder einen Weg zurück ins günstigere Solidarsystem suchen.

Doch ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht ohne weiteres möglich. Die meisten Privatversicherten können die hierfür notwendigen Voraussetzungen entweder gar nicht oder nur mit erheblichen Anstrengungen erfüllen.

Mit dieser hohen Hürde möchte der Gesetzgeber verhindern, dass gesunde Gutverdiener in jungen Jahren die niedrigen PKV-Beiträge nutzen und später, wenn sie alt und häufiger krank sind, wieder bei der dann preiswerteren GKV anklopfen, obwohl sie entweder nichts oder nur wenig in das gesetzliche System eingezahlt haben.

Gewöhnlich fallen die Nachteile der privaten Krankenversicherung erst nach einigen Jahren auf. Mitunter wenn die Beiträge im Alter steigen oder sich das Einkommen anders entwickelt als zuvor angenommen. In diesen Fällen passt die private Absicherung einfach nicht mehr zur veränderten Lebenssituation.

 

Rückkehr in die GKV nicht immer möglich

Privatversicherte die bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben, haben es äußerst schwer wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen. Wenn überhaupt haben Betroffene nur dann eine Chance, wenn sie in den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag lang gesetzlich versichert waren. Ist dies nicht gegeben, ist ein Wechsel von PKV zur GKV nicht mehr möglich.

Zudem ist die Rückkehr in die GKV ausgeschlossen, wenn in den vergangenen fünf Jahren mehr als die Hälfte der Zeit keine Versicherungspflicht bestand, weil beispielsweise das Jahreseinkommen der Versicherungsperson zu hoch war, er im Hauptberuf selbstständig tätig oder von der Versicherungspflicht befreit war.

 

Widerspruchsfrist nach Vertragsabschluss nutzen

Am einfachsten ist der Wechsel von der PKV zur GKV, wenn erst vor kurzem eine private Krankenversicherung abgeschlossen wurde. Nach Erhalt der Versicherungspolice kann der Versicherte seinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Eine E-Mail reicht hierfür normalerweise aus. Um den Zugang aber nachweisen zu können, sollte man zur Sicherheit ein Einschreiben mit Rückschein hinterherschicken.

 

Optionen für Angestellte

Angestellte haben generell zwei Möglichkeiten, die Krankenkasse von der PKV in die GKV zu wechseln.

 

Einkommen vorübergehend reduzieren

Angestellte müssen ihr Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 59.400 EUR (Stand 2018) bringen. Wer aber bereits vor dem 31.12.2002 privat versichert war, für den gilt 2018 eine besondere Grenze von 53.100 EUR.

Sobald man die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet, besteht wieder die gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Diese wird vom Arbeitgeber der Krankenkasse gemeldet und der Betroffene kann zu einer Krankenkasse seiner Wahl wechseln.

Selbst wenn das Gehalt nach dem Wechsel wieder über die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt, dürfen gesetzlich Versicherte in der GKV bleiben. In diesem Fall müssen sie sich dann freiwillig gesetzlich versichern.

Um das Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze zu senken, kann man zum Beispiel mit dem Arbeitgeber eine Teilzeit-Regelung vereinbaren oder ein sogenanntes „Sabbatical“ – eine dienstfreie Zeit – einschieben. Jedoch muss dabei beachtet werden, dass in einem eventuell abgeänderten Arbeitsvertrag nicht erwähnt wird, dass die Änderung nur einer zeitlichen Befristung unterliegt.

In größeren Unternehmen mit Arbeitszeitkonten sind auch flexible Lösungen denkbar, wie beispielsweise der Aufbau eines Wertguthabens, mit sich später eine Auszeit finanzieren lässt. In diesem Fall arbeitet man quasi vor, erhält aber nur einen Teil seines Lohns. Der andere Teil fließt in das Guthaben und wird erst dann als Einkommen gezählt, wenn es ausgezahlt wird.

Nach dem erfolgreichen Wechsel von der PKV in die GKV kann wieder über eine Anhebung des Einkommens nachgedacht werden. Je näher das Gehalt an der Entgeltgrenze liegt, desto eher lohnt sich dieser Schritt. Je höher aber das Einkommen ist, desto schwerer lässt sich sagen, ob sich ein vorübergehender Gehaltsverzicht rechnet. Keineswegs sollte die Finanzplanung des Betroffenen aus den Augen verloren werden.

 

Einkommen in betriebliche Altersvorsorge umwandeln

Wenn das Jahresgehalt ein Brutto von 62.520 EUR nicht übersteigt, besteht auch die Möglichkeit, sich über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wieder gesetzlich zu versichern. Bis zu 3.120 EUR können im Jahr (Stand 2018) vom Bruttoeinkommen in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Auf die sogenannte Entgeltumwandlung besteht ein Rechtsanspruch.

Das für die Krankenversicherung maßgebliche Entgelt sinkt um den Vorsorgebetrag und die betroffene Person sorgt zudem noch für ihr Alter vor. Dabei muss der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge nur für ein Jahr bezahlt werden. Nach der Rückkehr in die GKV kann man den Beitrag wieder heruntersetzen oder sogar aussetzen.

 

Optionen für Selbständige

Selbständige können ihr Einkommen nicht so ohne weiteres reduzieren, um unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze zu kommen und somit wieder der Versicherungspflicht zu unterliegen. Für den Wechsel von der PKV zur GKV hat der Gesetzgeber für Selbständige nur wenige Möglichkeiten vorgesehen.

 

Anstellung in eine Festanstellung

Die einfachste Möglichkeit für Selbständige in die GKV zurückzukehren, ist der Wechsel in die Festanstellung. Der Verdienst im neuen Job muss mehr als 450 EUR monatlich betragen, letztlich aber unter der Versicherungspflichtgrenze von 59.400 EUR (Stand 2018) liegen.

Dabei muss die selbständige Tätigkeit nicht aufgegeben werden. Im Nebenberuf kann sie weiter ausgeübt werden. Allerdings muss der Hauptberuf den Hauptteil sowohl der Einnahmen als auch der Arbeitszeit ausmachen. Da die Krankenkassen prüfen, ob eine echte abhängige Beschäftigung vorliegt, reicht es infolgedessen nicht, sich nur zum Schein anstellen zu lassen.

Auch macht es keinen Sinn, sich im eigenen Unternehmen als angestellter Geschäftsführer zu beschäftigen. Denn um als Arbeitnehmer anerkannt zu werden, darf ein Mitinhaber keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens haben.

Als Anhaltspunkte gelten eine Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche und ein Bruttoeinkommen von mehr als der halben Bezugsgröße für die Sozialversicherung. Aktuell liegt diese in den alten Bundesländern bei 1.522,50 EUR und in den neuen Bundesländern bei 1.347,50 EUR (Stand 2018).

 

Geschäftsaufgabe und Familienversicherung

Wer als Selbständiger nur über sehr geringe Einkünfte verfügt, kann falls der Ehepartner oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, über die Familienversicherung mit versichert werden. Die kostenlose Familienversicherung ist aber an bestimmte Auflagen geknüpft. Damit die Rückkehr in die GKV gelingt, ist lediglich ein Verdienst von 435 EUR monatlich (Stand 2018) oder ein Mini-Job – mit einem Einkommen von dann höchstens 450 EUR im Monat – erlaubt.

 

Notlösungen für Härtefälle

Wenn eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht ohne weiteres möglich ist, gibt es für alle Privatversicherten - unabhängig, ob angestellt oder selbständig – zwei Alternativen, die als Notlösung infrage kommen.

 

Arbeitslos melden

Jeder, der Arbeitslosengeld I bezieht und unter 55 Jahre alt ist, kann wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das gilt selbst für Privatversicherte, die sich schon einmal von der Versicherungspflicht befreien ließen.

Selbständige Personen die sich beim Arbeitsamt als arbeitslos melden, müssen hierfür jedoch ihre bisherige selbständige Tätigkeit aufgeben. Ob sich dieser Schritt lohnt, sollte zuvor gut durchdacht werden. Denn nur um einen Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung durchführen zu können, ist dieser Weg eine sehr fragliche individuelle Entscheidung.

 

In einem anderen europäischen Land versicherungspflichtig werden

Die zweite Alternative besteht darin, sich in einem anderen europäischen Land die Krankenversicherungspflicht zunutze zu machen. Dies funktioniert unter anderem in Schweden, den Niederlanden oder in der Schweiz. Generell funktioniert dies aber nur, wenn man in das betreffende Land umzieht oder dort einen Job annimmt. Des Weiteren muss man mindestens zwölf Monate im europäischen Ausland versichert sein, rechtzeitig seine private Krankenversicherung kündigen und innerhalb von drei Monaten nach der Rückkehr nach Deutschland in eine gesetzliche Krankenversicherung gewechselt haben.

 

Rückkehr in die GKV ist nicht mehr möglich

Wenn ein Wechsel von der PKV in die GKV nicht mehr gegeben ist, bestehen dennoch Möglichkeiten, die monatliche Belastung der sehr hohen Versicherungsbeiträge zu reduzieren.

 

Tarifwechsel

Zuerst sollte überprüft werden, ob ein Tarifwechsel beim bisherigen Anbieter Vorteile bringt. Oftmals zahlt man, weil man einen alten Tarif hat, ohnehin zu viel. Von daher lohnt sich oftmals ein Wechsel in einen Tarif, der dieselben Leistungen günstiger anbietet. Eine PKV-Beitragssenkung lässt sich zumeist auch durch eine Erhöhung des Selbstbehalts herbeiführen.

 

Wechsel in einen PKV Standard- oder Basistarif

Falls ein Tarifwechsel beim bisherigen Anbieter nicht genügend Ersparnis bringt, besteht noch die Alternative in einen PKV Standard- oder Basistarif zu wechseln. Diese PKV Standard- oder Basistarife entsprechen in etwa den Tarifen der gesetzlichen Krankenversicherung und können um einiges günstiger ausfallen als der bisherige PKV-Tarif. Allerdings ist mit dem Wechsel in den PKV Standard- oder Basistarif meist auch eine Reduzierung der freiwilligen Leistungen der privaten Versicherung verbunden. Allerdings dürfen diese Basistarife maximal so teuer sein wie der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Wenn ein Versicherter gemäß dem Sozialgesetzbuch hilfebedürftig ist und einen hohen PKV Beitrag entrichten muss, kann dieser vom zuständigen Sozialversicherungsträger voll übernommen werden.

 

Anbieterwechsel

Und zu guter Letzt besteht noch die Möglichkeit eines Anbieterwechsels. Denn auch die privaten Krankenversicherungen unterliegen untereinander einem harten Wettbewerb. Hierbei sollten die Tarife, hinsichtlich der monatlichen Beitragshöhe und der damit verbundenen Leistungen, zuvor sorgfältig verglichen werden. Um einen sinnvollen Vergleich anstellen zu können, sollten die Leistungen daher in etwa identisch sein.

 

Fazit

Letztlich bleibt festzuhalten, dass ein Wechsel von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung mit zahlreichen Haken und Ösen versehen ist. Aus diesem Grunde sollte man sich entweder von einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale fachkundlich beraten lassen.

 

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