Krankenhauszusatzversicherung - Was leistet die Zusatzpolice?

15 November 2017

Bezüglich der Leistungen bestehen zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) hinsichtlich der Kostenübernahme bei Krankenhausaufenthalten gravierende Unterschiede. Besonders wenn es um die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Chefarztbehandlung geht sind Kassenpatienten oftmals benachteiligt.

Abhilfe kann hier allerdings eine Krankenhauszusatzversicherung (stationäre Zusatzversicherung) schaffen. Sie bietet dem Kassenpatienten ebenfalls die Möglichkeit in den Genuss dieser Leistungen zu kommen. Dank dieser Zusatzpolice erhalten gesetzlich Versicherte die gleiche bevorzugte Behandlung wie Privatpatienten.

 

Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung

Grundsätzlich übernimmt die Zusatzpolice nie die kompletten Kosten für den Krankenhausaufenthalt, sondern lediglich die Mehrkosten, die durch die Inanspruchnahme der im Versicherungsvertrag festgelegten Leistungen entstehen. Standardmäßig handelt es sich um folgende Leistungen:

 

Freie Wahl der Klinik

Während Kassenpatienten in das nächstgelegene Krankenhaus überwiesen werden, haben Patienten mit einer Krankenhauszusatzversicherung die freie Klinikwahl. Sie können dort hingehen wo sie glauben die beste Behandlung zu erfahren und am besten aufgehoben zu sein.

Manche Tarife übernehmen auch die Mehrkosten falls Versicherte in ein teureres Krankenhaus gehen, als das auf der Einweisung genannte.

Allerdings übernehmen viele Versicherungsunternehmen keine Behandlungskosten in einer reinen Privatklinik, wenn kein Vertragsverhältnis mit der gesetzlichen Krankenversicherung des Patienten besteht. Sofern man die Absicht hat, sich in eine Privatklinik zu begeben, sollte man zuvor Rücksprache mit seinem Versicherer nehmen und im Vorfeld klären, ob die Mehrkosten hierfür übernommen werden.

 

Einbett- und Zweibettzimmer

Bei einem Klinikaufenthalt übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung ausschließlich die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. Mit einer Zusatzpolice hat man je nach Vertragsgestaltung ein Anrecht auf ein Einbett- oder Zweibettzimmer.

Allerdings sollte man beachten, dass man mit einer Zusatzpolice kein generelles Anrecht auf die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer sondern nur auf die Übernahme der Mehrkosten erwirbt. Das bedeutet, dass falls kein entsprechendes Zimmer zur Verfügung steht der Patient dennoch auf ein Mehrbettzimmer ausweichen muss.

 

Chefarztbehandlung

Zwar haben auch gesetzlich Versicherte auf alle in einem Krankenhaus notwendigen Leistungen, wie Behandlung, Pflege, Medikamente sowie Unterkunft und Verpflegung einen gesetzlich Anspruch, jedoch nicht auf einen festen ärztlichen Ansprechpartner. Doch gerade bei einer schweren oder längeren Erkrankung kann eine Chefarztbehandlung durchaus wünschenswert sein.

 

Privatärztliche Behandlung durch Spezialisten

Bei dem Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung sollte zudem darauf geachtet werden, dass sie auch alle Gebühren eines teuren Spezialisten, der zur Behandlung hinzugezogen wird, übernimmt.

 

Zusätzliche Leistungen

Neben diesen Standardleistungen gibt es je nach Versicherungsgesellschaft weitere Bonusleistungen, die sich erheblich voneinander unterscheiden. Hierzu gehören unter anderem: Rückflug aus dem Urlaub, Sonderverpflegung, Telefonanschluss und Fernsehen und bei Kindern die Möglichkeit mit Rooming In Leistungen. Bei dieser Dienstleistung übernehmen einige Versicherer auch die Unterbringungskosten für ein begleitendes Elternteil.

 

Wie wichtig ist diese Zusatzversicherung?

Grundsätzlich hat eine Krankenhauszusatzversicherung weniger Bedeutung als eine Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit einer Zusatzpolice können Kassenpatienten sich aber den Aufstieg zum Patienten 1. Klasse für einen Klinikaufenthalt sichern.

Eine Krankenhauszusatzversicherung ist für alle Patienten gedacht, die gesetzlich krankenversichert sind und Wert darauf legen, dass ein möglicher Krankenhausaufenthalt höchsten Qualitätsstandards genügt. Privatpatienten benötigen diese nicht, es sei, dass sie lediglich den Basistarif der PKV abgeschlossen haben. Denn dieser entspricht lediglich dem Leistungsspektrum der GKV.

 

Warum sind Wahlleistungen in der Klinik so teuer?

Die Preise für Wahlleistungen wie die Behandlung durch den Chefarzt sind in der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt. Und diese erlaubt, dass Ärzte mehr als den einfachen Gebührensatz berechnen dürfen.

Daher sollte vor dem Abschluss einer Zusatzpolice geprüft werden, bis zu welcher Höhe ärztliche Honorare erstattet werden. Üblicherweise berechnen Ärzte den 2,3-fachen Gebührensatz und in der Regel werden die Kosten bei aufwendigen Eingriffen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ übernommen.

Da in besonders schweren Fällen die Sätze in einer Klinik aber durchaus auch noch höher ausfallen können und in diesen Fällen die Versicherten die Mehrkosten aus eigener Tasche bestreiten müssen, sollte darauf geachtet werden, dass das Versicherungsunternehmen auch Chefarzthonorare ohne Begrenzung übernimmt.

 

Beiträge und Kosten der stationären Zusatzversicherung

Die Beiträge für eine private Zusatzpolice sind abhängig vom Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers. Generell gilt: Je früher man sich versichert desto niedriger sind die Beiträge. Daher sollte man sich frühzeitig Gedanken über den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung machen.

Um langfristig von einem frühen Eintrittsalter in die Krankenhauszusatzversicherung zu profitieren, sollte man einen Tarif mit Altersrückstellungen auswählen. Für Kinder und Jugendliche sind die Beiträge der stationären Zusatzversicherung stets ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Demzufolge bezahlt man noch einen sehr geringen Beitrag für einen außerordentlich guten Versicherungsschutz.

Eine wesentliche Rolle bei der Beitragsberechnung spielt auch der Gesundheitszustand. Vor Vertragsabschluss muss der Versicherungsnehmer einige Gesundheitsfragen beantworten. Sind Kunden krank verlangen sie entweder Risikoaufschläge oder lehnen diese bei schweren oder chronischen Krankheiten sogar ab. Doch Vorsicht ist geboten, wenn Krankheiten verschwiegen werden. In solchen Fällen können Patienten bis zu zehn Jahre später noch aus dem Vertrag ausgeschlossen werden. Selbst derjenige, der versehentlich Informationen nicht angibt, kann noch bis zu drei Jahren nach Vertragsabschluss den Versicherungsschutz verlieren.

Unter Umständen kann dies teuer werden. Insbesondere dann, wenn Kunden erhaltene Leistungen zurückzahlen müssen. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit das Falschangaben entdeckt werden, viel höher als viele annehmen und kann zugleich strafrechtlich verfolgt werden.

Ferner werden einige Daten erst bei Meldung eines Versicherungsfalles vollständig geprüft. Denn grundsätzlich ist eine Versicherung nicht verpflichtet, die Daten bereits bei Vertragsabschluss zu überprüfen.

 

Ist der Abschluss einer Zusatzpolice sinnvoll?

Die Frage, ob der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. In jedem Fall sollten Kunden Versicherungsangebote anhand folgender Fragen prüfen:

  • Ist die Versicherung notwendig?
  • Welche Leistungen werden angeboten?
  • Werden alle Leistungen benötigt?
  • Können Teilleistungen vereinbart werden?
  • Wie hoch sind die Beitragszahlungen?

 

Kündigungsrecht

Einige Tarife können in den ersten drei Jahren ohne Angabe von Gründen von den Versicherungsunternehmen nach dem Versicherungsvertragsgesetz gekündigt werden. Kunden sollten daher vor Vertragsabschluss darauf achten, dass die Gesellschaft auf ein eventuelles Kündigungsrecht verzichtet und sich dieses auch zuvor schriftlich bestätigen lassen.

Ansonsten dürfen die Versicherungsunternehmen von sich aus die Verträge nur dann kündigen, wenn Missbrauch vorliegt. Generell gelten diese Verträge bis an das Lebensende des Versicherungsnehmers oder zumindest so lange bis der Kunde kündigt.

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